Allgemeine Projektinformationen
Für Gemeinden, Regionen und Destinationen
Ab 2026 gelten neue Richtlinien für die Logo-Anwendung.
Im Grundsatz gilt:
Es gelten die gleichen Richtlinien wie bei der Marke graubünden.
Das Fairtrail-Logo muss wenn immer möglich mit der Marke
graubünden (resp. den Marken der jeweiligen Lizenzpartner)
in Bezug gesetzt werden.
Neu kann das Logo analog der Farbwelt des Markenzeichens «graubünden» eingesetzt werden: Einfarbig, negativ, freigestellt.